Sie können Ihren Antrag auf ein Arbeitsstipendium auch online einreichen.

Wir benötigen:

  • Eine Arbeitsprobe des Projektes, für das die Förderung beantragt wird. Der Umfang soll – auch bei lyrischen oder dramatischen Texten – max. 10 Seiten, bei Prosa Normseiten betragen, ohne Zeilennummerierung.  Die Arbeitsprobe muss anonymisiert sein. Dateigröße max. 5 MB
  • Ein Exposé zur Beschreibung des Projektes (max. 2 Seiten). Dateigröße max. 1 MB.
  • Eine Liste der bisherigen Veröffentlichungen, so vorhanden. Bitte keine Rezensionen. Dateigröße max. 1 MB.
  • Ein aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf. Dateigröße max. 1 MB.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag kein illustrierendes Bildmaterial bei.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, wenn Ihr Antrag korrekt und vollständig ist.

    Geburtsdatum

    Laden Sie bitte hier Ihre Exposé-Datei hoch:

    Laden Sie bitte hier Ihre Textprobe-Datei hoch:

    Laden Sie bitte hier Ihre Bibliographie-Datei hoch:

    Laden Sie bite hier Ihre Lebenslauf-Datei hoch:

    Die Antragstellung ist Autor:innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg vorbehalten.

    Einreichungen können beliebig oft erfolgen, es gibt keine Einreichfristen oder -termine. Nach der Erteilung eines Stipendiums ist zwei Jahre lang keine Einreichung mehr möglich. Eine Altersgrenze besteht nicht. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und die Mitteilung über den ungefähren Zeitraum bis zur Entscheidung durch die Jury, der sich nach dem Antragsaufkommen richtet. Die Jury tritt 5-6mal im Jahr zusammen und verhandelt in einer Sitzung soviele Anträge, wie inhaltlich sinnvoll ist.

    Bitte haben Sie Verständnis auch für längere Wartezeiten bis zur Juryentscheidung.

    Im Fall einer Absage: bitte sehen Sie von Nachfragen nach den inhaltlichen oder anderen Gründen ab. Die Jury handelt unabhängig und ist nicht verpflichtet, ihre Gründe auszuformulieren. Auch wird nur so die von allen Seiten wünschenswerte Nichtöffentlichkeit der Jurysitzungen wirklich gewahrt. Eine Absage will weder kränken noch entmutigen, die konstruktiven Diskussionen mit Ihnen über Ihr Projekt werden andere führen. Wir bieten zum Beispiel immer wieder Romanwerkstätten und andere Seminare an, die den inhaltlichen Austausch fördern. Auch StipendiatInnen erhalten keine Auskunft über Details des Zuspruchs für Ihren Antrag. Was wir für Sie tun können, müssen wir auch allen anderen anbieten, das ist bei 160 Anträgen im Jahr aber nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen inspirierte Stunden und eine gute Hand bei der Textauswahl: ein einmal anonym juriertes Projekt ist nämlich, da Ihr Name nach der Entscheidungsfindung der Jury bekanntgegeben wird, kein zweites Mal einreichbar, bis die Juryzusammensetzung sich signifikant verändert hat, was nur etwa alle 3-4 Jahre der Fall ist. Auch wenn es Projekte gibt, die aus guten Gründen so lange oder länger reifen, ist dies zu bedenken.

    Das Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 44 EStG) stellt Stipendienzahlungen steuerfrei, sofern gewisse Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Bitte informieren Sie sich hierzu selbstständig oder kontaktieren Sie eine entsprechende Beratungsstelle (z.B. Steuerberatung) Ihrer Wahl. Der Förderkreis kann Ihnen hierzu keine individuelle Beratung bieten.

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