Lesungen

Lesungen helfen Autorinnen und Autoren, ihr Werk in die Öffentlichkeit zu tragen. Daher unterstützt der Förderkreis Lesungen durch die Übernahme von Honoraren und Fahrtkosten. Ein Antrag auf Lesungsförderung kann ab 2021 nur noch von Autorinnen und Autoren gestellt werden.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Die Autorinnen und Autoren wurden in der Vergangenheit vom Förderkreis mit einem Arbeitsstipendium gefördert oder haben sich erfolgreich um Aufnahme in die Liste der förderberechtigten AutorInnen beworben.
  • Die Autorinnen und Autoren haben ihren aktuellen Wohnsitz in Baden-Württemberg.
  • Die Lesung findet in Baden-Württemberg statt.
  • Die Lesung dauert mindestens 30 Minuten.
  • Pro Autor werden in der Regel höchstens  zwei Lesungen im Jahr übernommen.
  • Pro Lesung zahlt der Förderkreis  300 Euro zuzüglich Fahrtkosten.

Wollen Sie in die Liste der AutorInnen aufgenommen werden, für die Lesungsförderung beantragt werden kann? Reichen Sie dieses Antragsformular sowie einen ca. zehnseitigen Auszug aus einer Publikation ein,  in fünffacher Ausfertigung. Die Textprobe muss nicht anonymisiert werden.

Bitte beachten Sie, dass bei erfolgreichem Antrag auf ein Arbeitsstipendium die Zugehörigkeit zur Autor:innenliste automatisch erfolgt.

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