Lesungen helfen Autorinnen und Autoren, ihr Werk in die Öffentlichkeit zu tragen. Daher unterstützt der Förderkreis öffentliche Lesungen seiner aktuellen und ehemaligen Stipendiat:innen. Ein Antrag auf Lesungsförderung kann nur von Autorinnen und Autoren gestellt werden.

Voraussetzungen für die Antragsberechtigung:

  • Die Autorinnen und Autoren wurden in der Vergangenheit vom Förderkreis mit einem Arbeitsstipendium gefördert oder haben sich erfolgreich um Aufnahme in die Liste der förderberechtigten AutorInnen beworben.
  • Die Autorinnen und Autoren haben ihren aktuellen Wohnsitz in Baden-Württemberg.
  • Die Lesung findet in Baden-Württemberg statt und ist öffentlich. Lesungen an Schulen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Lesung dauert mindestens 30 Minuten.
  • Pro Autor:in wird nur eine Lesungsförderung im Jahr gewährt.
  • Pro Lesung zahlt der Förderkreis 350 Euro an Fördermitteln aus – das liegt unter dem Betrag von 500 €, den der Verband der Schriftsteller:innen als Honorar für eine Lesung empfielt. Die Lesungsförderung stellt explizit keine Honorarübernahme dar. Wenn Ihr Veranstalter wenig bis nichts für eine Lesung bezahlen kann oder will, ist das ein anderes Problem.

Wollen Sie in die Liste der AutorInnen aufgenommen werden, für die Lesungsförderung beantragt werden kann? Reichen Sie dieses Antragsformular sowie einen ca. zehnseitigen Auszug aus einer Publikation per PDF ein, analog zu den Richtlinien für die Bewerbung um ein Arbeitsstipendium (nur eben ohne Exposé). Die Textprobe muss in diesem Fall nicht anonymisiert werden.

Bitte beachten Sie, dass bei erfolgreichem Antrag auf ein Arbeitsstipendium die Zugehörigkeit zur Autor:innenliste automatisch erfolgt.

Auch wenn alle vorgenannten Bedingungen erfüllt sind – ein Anspruch auf Lesungsförderung besteht nicht.

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