Lesungen helfen, hochwertige Literatur in die Öffentlichkeit zu tragen. Daher fördert der Förderkreis seine aktuellen und ehemaligen Stipendiat:innen der jüngeren Vergangenheit auch, wenn sie nachweisen können, dass sie an Lesungen teilnehmen. Die Fördersumme liegt mit 350 € unter dem Betrag von 500 €, den der Verband der Schriftsteller:innen als Honorar für eine Lesung empfielt. Dies ist so, weil die Lesungsförderung explizit keine Honorarzahlung darstellt oder ersetzen soll. Wenn Ihr:e Veranstalter:in wenig bis nichts für eine Lesung bezahlen kann oder will, ist das ein anderes Problem.
Ein Antrag auf Lesungsförderung kann nur von Autorinnen und Autoren gestellt werden.
+++Bitte beachten: die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung wurden geändert +++
- Die Autorinnen und Autoren wurden in den letzten acht Jahren vom Förderkreis mit einem Arbeitsstipendium gefördert und ihnen wurden seitdem weniger als vier Lesungsförderungsanträge zugesagt. Dies trifft aktuell (Stand für das Vergabejahr 2025) grundsätzlich auf alle Autor:innen zu, denen zuletzt 2018 oder seitdem ihr letztes Stipendium beim Förderkreis der Schriftsteller:innen in Baden-Württemberg zuerkannt wurde und denen seitdem weniger als vier Lesungsförderungen gewährt wurden.
- Die Autorinnen und Autoren haben ihren aktuellen ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg.
- Die Lesung findet in Baden-Württemberg statt und ist öffentlich. Lesungen an Schulen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Die Lesung dauert mindestens 30 Minuten.
Pro Autor:in wird nur eine Lesungsförderung im Jahr gewährt.
Auch wenn alle vorgenannten Bedingungen erfüllt sind – ein Anspruch auf Lesungsförderung besteht nicht.