+++ Für das Veranstaltungsjahr 2026 können keine Anträge auf Lesungsförderung mehr gestellt werden +++
Sie können Lesungsförderung bei uns beantragen, wenn:
- Sie in den letzten acht Jahren ein Arbeitsstipendium des Förderkreises erhalten haben,
- Ihnen seitdem weniger als vier Lesungsförderungen gewährt wurden,
- Sie Ihren ersten Wohnsitz weiterhin in Baden-Württemberg haben.
Veranstalter:innen können keinen Antrag stellen – nur die lesende Autorin bzw. der lesende Autor selbst.
- Die Lesung findet in Baden-Württemberg statt.
- Die Lesung dauert mindestens 30 Minuten.
- Die Lesung ist öffentlich (keine Schullesungen)
Sie erhalten 350 € pro Lesung (300 € Förderung, 50 € Pauschale für Fahrtkosten). Das liegt unter den 500 €, die der Verband der Schriftsteller:innen als Honorar empfiehlt – bewusst, denn unsere Förderung soll kein Honorar ersetzen. Zahlt Ihnen ein:e Veranstalter:in wenig oder nichts, ist das ein separates Thema, das wir nicht ausgleichen können.
Jede:r Förderberechtigte (s.o.) kann max. einmal pro Jahr Lesungsförderung erhalten. Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, da die dafür zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind.
Das Antragsformular finden Sie hier. Senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an info@schriftsteller-in-bawue.de. Für Lesungen im zweiten Halbjahr können Sie Ihren Antrag ab Mai stellen.
Nach der Bewilligung Ihrer Lesungsförderung erhalten Sie einen Abrechnungsbogen per E-Mail. Schicken Sie ihn nach Ihrer Lesung ausgefüllt zurück – danach zahlen wir die Fördersumme aus.
