+++ Ein Wort zu Beginn: vor dem Hintergrund der aktuell rasant fortschreitenden Entwicklung und Zugänglichkeit von Programmen, die mithilfe Künstlicher Intelligenz (ChatGPT et al.) in alle Felder der Texterzeugung vordringen können, sei betont, dass wir beim Verdacht, dass wesentliche Teile eine Einreichung für ein literarisches Projekt per KI erstellt wurden, uns zur Prüfung vorgelegte Dokumente auch auf diesen Umstand prüfen und Antragsteller:innen, denen die Verwendung mehrheitlich KI-erzeugter Texte nachgewiesen werden kann, nicht nur von künftiger Förderung ausschließen, sondern derartiges Verhalten als Betrugsversuch zur Anzeige bringen. Inspiration hat viele Quellen, auch digitale, auch randomisierte, auch nichtmenschliche – aber die Arbeit, die Literatur bedeuten kann, findet nach unserem Verständnis immer noch mit dem eigenen Hirn statt. All die Freude, die Literatur bedeuten kann, dafür aber auch. +++
Zur Bewerbung um ein Arbeitsstipendium sind nur bislang unveröffentlichte Texte von Autorinnen und Autoren zugelassen, die ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben. Die Einreichung kann per Post (1) oder digital (2) per Mail erfolgen.
Per Post: Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Geschäftsstelle ein:
- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (zu finden unter „Downloads“)
- Eine Arbeitsprobe des Projektes, für das die Förderung beantragt wird. Der Umfang soll – auch bei lyrischen oder dramatischen Texten – max. 10 Seiten, bei Prosa Normseiten betragen, ohne Zeilennummerierung. Die Arbeitsprobe muss anonymisiert sein und in sechsfacher Ausfertigung eingereicht werden.
- Ein Exposé zur Beschreibung des Projektes (max. 2 DIN A 4 Seiten), ebenfalls in sechsfacher Ausfertigung und anonymisiert.
- Eine Liste der bisherigen Veröffentlichungen, so vorhanden. Bitte keine Rezensionen.
- Ein aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag kein illustrierendes Bildmaterial bei.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, wenn Ihr Antrag korrekt und vollständig ist.
Bitte geben Sie Ihrem Antrag folgende Form:
- Tackern Sie je ein Exposé und eine Textprobe (Exposé obenauf, keine Büroklammern).
- Keine Klarsichthüllen, Schnellhefter, Heftstreifen, Trennblätter, post-its etc.
- Von Zusendungen per Einschreiben bitten wir abzusehen.
Weder Textprobe noch Exposé dürfen Hinweise auf Ihre Person enthalten. Wenn es nicht oder erst durch Bearbeitung von Textprobe und/oder Exposé möglich ist, Ihren Antrag der Jury anonymisiert vorzulegen, wird der Antrag nicht angenommen und muss in Gänze neu gestellt werden. Wir fertigen keine Ausdrucke Ihrer Unterlagen oder Teilen davon an, um sie der Jury vorzulegen.
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Per Mail: Digitale Einreichungen senden Sie bitte an info@schriftsteller-in-bawue.de mit dem Betreff „Arbeitsstipendium Einreichung“ mit den o.g. Unterlagen als Anhängen. Exposé und Textprobe sollen als PDF-Dokument vorliegen.
Einreichungen können beliebig oft erfolgen, es gibt keine Einreichfristen oder -termine. Nach der Erteilung eines Stipendiums ist zwei Jahre lang keine Einreichung mehr möglich. Eine Altersgrenze besteht nicht. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und die Mitteilung über den ungefähren Zeitraum bis zur Entscheidung durch die Jury, der sich nach dem Antragsaufkommen richtet. Die Jury verhandelt in einer Sitzung soviele Anträge, wie inhaltlich sinnvoll ist. Der Posteingang bestimmt die Reihenfolge der Berücksichtigung.
Bitte haben Sie Verständnis auch für längere Wartezeiten bis zur Juryentscheidung.
Im Fall einer Absage: bitte sehen Sie von Nachfragen nach den inhaltlichen oder anderen Gründen ab. Die Jury handelt unabhängig und ist nicht verpflichtet, ihre Gründe auszuformulieren. Auch wird nur so die von allen Seiten wünschenswerte Nichtöffentlichkeit der Jurysitzungen wirklich gewahrt. Eine Absage will weder kränken noch entmutigen, die konstruktiven Diskussionen mit Ihnen über Ihr Projekt werden andere führen. Wir bieten zum Beispiel immer wieder Romanwerkstätten und andere Seminare an, die den inhaltlichen Austausch fördern. Auch StipendiatInnen erhalten keine Auskunft über Details des Zuspruchs für Ihren Antrag. Wir rechnen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen inspirierte Stunden.
Das Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 44 EStG) stellt Stipendienzahlungen steuerfrei, sofern gewisse Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Bitte informieren Sie sich hierzu selbstständig oder kontaktieren Sie eine entsprechende Beratungsstelle (z.B. Steuerberatung) Ihrer Wahl. Der Förderkreis kann Ihnen hierzu keine individuelle Beratung bieten.