Antragstellung

Antragsberechtigt sind aktuelle und ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie diejenigen, die sich erfolgreich um die Aufnahme in die Autor:innenliste beworben haben. Eine Antragstellung kann per Mail (bevorzugt) oder postalisch erfolgen.

Eine Antragstellung von VeranstalterInnen ist ausgeschlossen.

Förderkreis deutscher Schriftsteller in Baden-Württemberg e.V.

Geschäftsstelle
Nicolai Köppel
Wartbergstraße 26
74076 Heilbronn

Telefon: 07131-2071019

Mail: info@schriftsteller-in-bawue.de

Sie möchten Lesungsförderung beantragen, sind aber nicht in der Autor:innenliste? Bitte senden Sie uns per Post einen Antrag auf Aufnahme in die „Leseliste“ und fügen Sie dem Antrag eine Textprobe bei (ca. zehn Seiten, nicht zwingend anonymisiert, in fünffacher Ausfertigung, wenn möglich aus einer bereits erschienenen Publikation).

+++ BITTE BEACHTEN: wie alle Förderinstrumente des Förderkreises ist auch die Förderung von Lesungen AutorInnen vorbehalten, die ihren Erstwohnsitz zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung in Baden-Württemberg haben. AutorInnen, die diese Regelung bei der Antragstellung wissentlich missachten, müssen mit Rückforderungen in Höhe der gewährten Summen rechnen.

+++ Es können nur öffentliche Lesungen mit Durchführungsort in Baden-Württemberg gefördert werden.

+++ Die Auszahlung der zugestandenen Lesungsförderung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung per Einreichung des Abrechnungsbogens, den Sie bei Bewilligung der Förderung per Mail erhalten.

Eine Rechnungsstellung und/oder Berechnung von USt/MwSt ist bei Lesungsförderung ausgeschlossen, da die Mittel dazu nicht als Honorar, sondern als Förderung ausbezahlt werden.. Siehe hierzu auch: Ist mein Stipendium steuerfrei?

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