+++ Anträge für das Veranstaltungsjahr 2022 können leider nicht mehr gestellt werden. Mit der Bewilligung von über 60 Lesungsförderungen sind die Jahresmittel ausgeschöpft +++
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Antragsberechtigt sind aktuelle und ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten. Eine Antragstellung kann per Mail oder postalisch erfolgen.
Eine Antragstellung von VeranstalterInnen ist ausgeschlossen.
Förderkreis deutscher Schriftsteller in Baden-Württemberg e.V.
Geschäftsstelle
Nicolai Köppel
Nürnberger Straße 10
74074 Heilbronn
Telefon: 0179-1392151
Mail: fdsinbw@gmx.de
+++ BITTE BEACHTEN: wie alle Förderinstrumente des Förderkreises ist auch die Förderung von Lesungen AutorInnen vorbehalten, die ihren Erstwohnsitz zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung in Baden-Württemberg haben. AutorInnen, die diese Regelung bei der Antragstellung wissentlich missachten, müssen mit Rückforderungen in Höhe der gewährten Summen rechnen.
+++ Es können nur Lesungen mit Durchführungsort in Baden-Württemberg gefördert werden.
+++ Die Auszahlung der zugestandenen Lesungsförderung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung per Einreichung des Abrechnungsbogens, den Sie bei Bewilligung der Förderung per Mail erhalten.
Eine Rechnungsstellung und/oder Berechnung von USt/MwSt ist ausgeschlossen. Siehe hierzu auch: Ist mein Stipendium steuerfrei?