Antragstellung

Eine Bewerbung um Aufnahme in diese Liste der für das Fördermodul „Lesungen“ antragsberechtigten Autor:innen unabhängig von der vorherigen Vergabe eines Arbeitsstipendiums ist nicht (mehr) möglich.

Die Antragstellung erfolgt per Mail.

Eine Antragstellung für das erste Halbjahr 2025 ist ab Oktober 2024 möglich, die Antragstellung für das 2. Halbjahr ab Mai 2025.

+++ Neue Voraussetzungen für die Antragsberechtigung +++

Die Autorinnen und Autoren wurden in den letzten acht Jahren vom Förderkreis mit einem Arbeitsstipendium gefördert und ihnen wurden seitdem weniger als vier Lesungsförderungsanträge zugesagt. Dies trifft aktuell (Stand für das Vergabejahr 2025) grundsätzlich auf alle Autor:innen zu, denen zuletzt 2018 oder seitdem ihr letztes Stipendium beim Förderkreis der Schriftsteller:innen in Baden-Württemberg zuerkannt wurde und denen seitdem weniger als vier Lesungsförderungen gewährt wurden.

Eine Antragstellung von VeranstalterInnen ist ausgeschlossen.

Wie alle Förderinstrumente des Förderkreises ist auch dieses AutorInnen vorbehalten, die ihren Erstwohnsitz in Baden-Württemberg haben. AutorInnen, die diese Regelung bei der Antragstellung wissentlich missachten, müssen mit Rückforderungen in Höhe der gewährten Summen rechnen.

Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung per Einreichung des Abrechnungsbogens, den Sie bei Bewilligung der Förderung per Mail erhalten.

Eine Rechnungsstellung und/oder Berechnung von USt/MwSt ist bei diesem Förderinstrument ausgeschlossen, da die Mittel dazu nicht als Honorar, sondern als Förderung ausbezahlt werden.. Siehe hierzu auch: Ist mein Stipendium steuerfrei?