Eine Antragstellung zur Lesungsförderung ist für 2024 leider nicht mehr möglich. Antragsberechtigt sind Autor:innen, die wir in der Liste aktueller und ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten führen. Eine Bewerbung um Aufnahme in diese Liste unabhängig von der vorherigen Vergabe eines Arbeitsstipendiums ist nicht möglich.

Die Antragstellung kann ab 2024 nur noch per Mail erfolgen – außer in begründeten Einzelfällen.

Eine Antragstellung für das Vergabejahr 2025 ist ab Oktober 2024 möglich.

Eine Antragstellung von VeranstalterInnen ist ausgeschlossen.

Wie alle Förderinstrumente des Förderkreises ist auch dieses AutorInnen vorbehalten, die ihren Erstwohnsitz in Baden-Württemberg haben. AutorInnen, die diese Regelung bei der Antragstellung wissentlich missachten, müssen mit Rückforderungen in Höhe der gewährten Summen rechnen.

Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung per Einreichung des Abrechnungsbogens, den Sie bei Bewilligung der Förderung per Mail erhalten.

Eine Rechnungsstellung und/oder Berechnung von USt/MwSt ist bei diesem Förderinstrument ausgeschlossen, da die Mittel dazu nicht als Honorar, sondern als Förderung ausbezahlt werden.. Siehe hierzu auch: Ist mein Stipendium steuerfrei?

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