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Übersetzungen in fremde Sprachen

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg setzt den Förderkreis deutscher Schriftsteller in Baden-Württemberg e.V. in die Lage, Zuschüsse zu den Übersetzungskosten zu zahlen.

Zuschüsse können gewährt werden für die Übersetzung eines belletristischen Werkes (Buches) von einer Autorin oder einem Autor aus Baden-Württemberg, das in deutscher Sprache bereits erschienen ist oder gleichzeitig erscheint, wenn von der Autorin oder dem Autor noch nicht mehr als drei Bücher in der jeweiligen Sprache erschienen sind; außerdem für Anthologien, wenn diese für die lebenden baden-württembergischen zeitgenössischen Autoren repräsentativ sind, und für die Übersetzung einer für die Übersetzung in eine andere Sprache zusammengestellten Werkauswahl, wenn diese für den zeitgenössischen baden-württembergischen Autor oder die Autorin repräsentativ ist.

Den Zuschuß beantragt der Verlag des Originalwerks beim Förderkreis. Über die Förderungswürdigkeit entscheidet die Jury, über die Höhe der Förderung befindet der Vorstand. Der Zuschuß deckt die nach Seitenzahlen pauschalierten Übersetzerkosten; er wird nach Vorliegen der Belegexemplare beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg an den deutschen Verlag ausgezahlt. Falls die Rechte wieder beim Autor sind, kann der Autor den Zuschuß beantragen; in diesem Fall wird der Zuschuß nach Vorliegen der Belegexemplare an den Autor ausbezahlt. Liegt keiner dieser beiden Fälle vor, kann der Übersetzer oder der Verlag der Übersetzung den Zuschuß beantragen. Der Zuschuß wird dann nach Vorliegen der Belegexemplare beim Ministerium durch den Förderkreis an den Antragsteller ausbezahlt.

Die Förderung von Übersetzungen ist nicht auf bestimmte Sprachen beschränkt.

Im Impressum des geförderten Werks ist aufzuführen:

Die Übersetzung wurde finanziert vom Förderkreis Deutscher Schriftsteller in Baden-Württemberg e.V. mit Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Von dem übersetzten Werk sind dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg jeweils 15 Freiexemplare portofrei zu übersenden. (Adresse: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, z.Hd. Herrn Ministerialrat Christoph Heinkele, Königstraße 46 (Mittnachtbau), 70173 Stuttgart).