Autorinnen und Autoren mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg können für literarische Projekte Arbeitsstipendien zwischen 1000 € und 3000 € erhalten. Eine unabhängige Jury, die in der Regel alle zwei Monate tagt,  entscheidet über die Vergabe nach einem Punktesystem.  Die Texte werden der Jury in der Reihenfolge des Eingangs anonymisiert vorgelegt. Die Entscheidung wird nicht begründet. Bei einer erfolgreichen Bewerbung kann frühestens nach zwei Jahren ein neuer Antrag gestellt werden. Die Auszahlung eines Stipendiums erfolgt in monatlichen Schritten von € 500.

StipendiatInnen werden automatisch in die Autorenliste für Lesungen aufgenommen und können Lesungsförderung beantragen.

Anträge können jederzeit gestellt werden, es gibt aber keine Garantie dafür, dass Ihr Antrag in der kalendarisch nächsten Jurysitzung verhandelt wird. Es können je nach Antragsaufkommen bis zu drei Monate bis zum Juryvotum vergehen.

Bitte beachten Sie unsere Regeln zur Antragstellung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übersetzung von Werken baden-württembergischer Autorinnen und Autoren in andere Sprachen durch Übersetzungskostenzuschüsse gefördert werden. Bitte Details bei der Geschäftsstelle erfragen.

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