Lesungen
Lesungen helfen Autorinnen und Autoren, ihr Werk in die Öffentlichkeit zu tragen. Daher unterstützt der Förderkreis Lesungen durch die Übernahme von Honoraren und Fahrtkosten in Abhängigkeit von den Budgetmitteln. Der Förderkreis selbst hat in der Regel keine personellen Ressourcen, Lesungen zu organisieren.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
- Die Autorinnen und Autoren wurden vom Förderkreis mit einem Arbeitsstipendium oder einem Lesestipendium unterstützt und werden in der Autorenliste geführt. Die Autorenliste kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
- Die Autorinnen und Autoren haben ihren aktuellen Wohnsitz in Baden-Württemberg.
- Die Lesung findet in Baden-Württemberg statt.
- Die Lesung dauert mindestens 20 Minuten.
- Pro Autor werden in der Regel höchstens zwei Lesungen im Jahr übernommen.
- Pro Lesung zahlt der Förderkreis 300 Euro zuzüglich Fahrtkosten.
Zur Beantragung der Kostenübernahme für Honorare siehe Antragsverfahren
Autoren und Autorinnen, die bisher kein Arbeitsstipendium vom Förderkreis erhalten haben, können einen Antrag auf Förderung von Lesungen stellen (Lesestipendium), sofern eine veröffentlichte Publikation vorliegt. Einzureichen ist ein Auszug aus einer Publikation. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Beantragung eines Arbeitsstipendiums für einen unveröffentlichten Text. Siehe dazu die Informationen zum Bewerbungsverfahren für Arbeitsstipendien.