BewerbungsmöglichkeitenUm eine Förderung können sich grundsätzlich alle baden-württembergischen Autorinnen und Autoren literarischer Werke bewerben. Bewerbungen können jederzeit eingesandt werden. Eine Mitgliedschaft im Förderkreis ist nicht notwendig. Die Jury des Förderkreises begutachtet die eingereichten Einsendungen. Sie tagt nichtöffentlich und begründet ihre Entscheidungen nicht. Bei positivem Votum entscheidet der Vorstand über die Höhe der Förderung. Bewerbungen sind möglich um Lesungen und Arbeitsbeihilfen. Wer sich erfolgreich beworben hat, wird ins Die Teilnahme an Werkstätten/Seminaren des Förderkreises ist ohne vorherige Bewerbung möglich.
Diese Informationen können Sie auch als LesungenDer Förderkreis bietet Autorinnen und Autoren durch Lesungen in Zusammenarbeit mit zahlreichen Veranstaltern in Baden-Württemberg ein Podium, sich der Öffentlichkeit vorzustellen. In der Regel lesen zwei bis drei Autoren in einer Veranstaltung. Angeboten werden auch Kinderbuch- und „Huckepack“-Lesungen, in denen ein bekannter Autor einen weniger bekannten Kollegen vorstellt. Die Autorinnen und Autoren erhalten ein Honorar von 300 Euro und die Fahrtkosten. Zur Bewerbung um Lesungen sind folgende Unterlagen bei der Geschäftsstelle einzureichen:
Diese Unterlagen bitte unbedingt mit einem Begleitschreiben einreichen (keine Originale).
ArbeitsbeihilfenArbeitsbeihilfen sollen es Autorinnen und Autoren erleichtern, an einem literarischen Projekte über einen längeren Zeitraum zu arbeiten. Gezahlt werden für maximal acht Monate 500 Euro im Monat. Zur Bewerbung um Arbeitsstipendien sind folgende Unterlagen bei der Geschäftsstelle einzureichen:
Diese Unterlagen bitte unbedingt mit einem Begleitschreiben einreichen (keine Originale). Bewerbungsunterlagen können leider nicht zurückgesendet werden. Der Mindestabstand zwischen zwei Förderungen beträgt zwei Jahre. Zum Werkstätten und SeminareDer Förderkreis bietet bis zu sieben Werkstätten und Seminare im Jahr an. Dazu gehören unter anderem Schreibwerkstätten sowie Rhetorik- und Lyrikseminare. Der Förderkreis erhebt eine Seminargebühr. Die genaue Gebührenstaffelung finden Sie unter „Seminare“. Um an Werkstätten und Seminaren des Förderkreises teilnehmen zu können, müssen Autorinnen und Autoren sich nicht bei der Jury bewerben. Werkstätten und Seminare werden auf unserer Homepage und in der „feder“ des Verbandes Deutscher Schriftsteller (VS) Baden-Württemberg ausgeschrieben.
Förderung von ÜbersetzungenUnter bestimmten Voraussetzungen kann die Übersetzung von Werken baden-württembergischer
Autorinnen und Autoren in andere Sprachen durch Übersetzungskostenzuschüsse
gefördert werden. |
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| Stand: 11.06.2010 | |||||||