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Bewerbungsmöglichkeiten

Um eine Förderung können sich grundsätzlich alle Autorinnen und Autoren mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg bewerben. Bewerbungen können jederzeit eingesandt werden. Eine Mitgliedschaft im Förderkreis ist nicht notwendig.

Die Jury des Förderkreises begutachtet die eingereichten Einsendungen in einem anonymen Verfahren. Sie tagt nichtöffentlich und begründet ihre Entscheidungen nicht.

Es sind auch Bewerbungen um Lesungen möglich. Wer sich erfolgreich um eine Lesung beworben hat, wird in das Autorenverzeichnis des Förderkreises aufgenommen, das unter anderem Veranstaltern von Lesungen zur Verfügung steht.

Die Teilnahme an Werkstätten/Seminaren des Förderkreises ist ohne vorherige Bewerbung möglich.

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Arbeitsstipendien
Werkstätten und Seminare
Übersetzungen

Diese Informationen können Sie auch als Faltblatt im PDF-Format herunterladen.

Lesungen

Der Förderkreis bietet Autorinnen und Autoren durch Lesungen in Zusammenarbeit mit zahlreichen Veranstaltern in Baden-Württemberg ein Podium, sich der Öffentlichkeit vorzustellen. Angeboten werden auch Kinderbuch- und „Huckepack“-Lesungen, in denen ein bekannter Autor einen weniger bekannten Kollegen vorstellt. Die Autoren erhalten in der Regel ein Honorar von 300 € plus Fahrtkosten. Veranstalter, die an einer Kooperation interessiert sind, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle.

Gefördert werden Autorinnen und Autoren, die in unser Autorenverzeichnis aufgenommen sind. Autoren, die noch nicht im Verzeichnis stehen, können sich bewerben:

  • Förderungsantrag (bitte hier ausdrucken)
  • Arbeitsproben und eine Beschreibung des Projekts (Exposé). Eingereichte Prosatexte sollten 10 Seiten lang sein, einseitig beschrieben. Arbeitsproben für Lyrikprojekte sollten zehn Gedichte umfassen.
    Bitte unbedingt beachten: Die Arbeitsprobe muss als Normseite formatiert sein, das heißt, pro Seite 30 Zeilen à 60 Zeichen, Schriftart Times (Windows: Times New Roman), Schriftgröße 12 pt, mit anderthalbzeiligem Zeilenabstand.
    Von diesen Unterlagen bitte sechs Kopien einschicken. Die Kopien dürfen keinerlei Hinweise auf den Autor oder die Autorin enthalten, da die Juroren ohne Ansehen der Person zu ihrem Urteil kommen sollen.
    Texte, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgeschickt.
  • eine Liste der bisherigen Veröffentlichungen
  • ein tabellarischer Lebenslauf

Diese Unterlagen bitte unbedingt mit einem Begleitschreiben einreichen (keine Originale). Bewerbungsunterlagen können leider nicht zurückgesendet werden.

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Arbeitsstipendien

Arbeitsstipendien sollen es Autorinnen und Autoren erleichtern, an einem literarischen Projekte über einen längeren Zeitraum zu arbeiten. Das Stipendium beträgt jeweils 500 € monatlich für maximal acht Monate. Die Stipendiaten werden automatisch in die Autorenliste für Lesungen aufgenommen.

Zur Bewerbung um ein Arbeitsstipendium sind folgende Unterlagen bei der Geschäftsstelle einzureichen:

  • Förderungsantrag (bitte hier ausdrucken)
  • Arbeitsproben und eine Beschreibung des Projekts (Exposé). Eingereichte Prosatexte sollten 10 Seiten lang sein, einseitig beschrieben. Arbeitsproben für Lyrikprojekte sollten zehn Gedichte umfassen.
    Bitte unbedingt beachten: Die Arbeitsprobe muss als Normseite formatiert sein, das heißt, pro Seite 30 Zeilen à 60 Zeichen, Schriftart Times (Windows: Times New Roman), Schriftgröße 12 pt, mit anderthalbzeiligem Zeilenabstand.
    Von diesen Unterlagen bitte sechs Kopien einschicken. Die Kopien dürfen keinerlei Hinweise auf den Autor oder die Autorin enthalten, da die Jury ohne Ansehen der Person zu ihrem Urteil kommen soll.
    Texte, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgeschickt.
  • eine Liste der bisherigen Veröffentlichungen
  • ein tabellarischer Lebenslauf

Diese Unterlagen bitte unbedingt mit einem Begleitschreiben einreichen (keine Originale). Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden.

Bei einer erfolgreichen Bewerbung kann frühestens nach zwei Jahren ein neuer Antrag gestellt werden.

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Werkstätten und Seminare

Der Förderkreis bietet bis zu acht Wochenendseminare und -werkstätten pro Jahr an. Dazu gehören Schreibwerkstätten, Rhetorikseminare, Seminare zu Multimedia/Internet sowie zu Rechtsfragen und sozialer Absicherung. Der Förderkreis übernimmt die Seminargebühr. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nach Einkommen gestaffelt.

Werkstätten und Seminare werden auf der Seminareseite des Förderkreises und in der „feder“ des Verbandes Deutscher Schriftsteller (VS) Baden-Württemberg ausgeschrieben.

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Förderung von Übersetzungen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übersetzung von Werken baden-württembergischer Autorinnen und Autoren in andere Sprachen durch Übersetzungskostenzuschüsse gefördert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.