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Bewerbungsmöglichkeiten

Um eine Förderung können sich grundsätzlich alle baden-württembergischen Autorinnen und Autoren literarischer Werke bewerben. Bewerbungen können jederzeit eingesandt werden. Eine Mitgliedschaft im Förderkreis ist nicht notwendig.

Die Jury des Förderkreises begutachtet die eingereichten Einsendungen. Sie tagt nichtöffentlich und begründet ihre Entscheidungen nicht. Bei positivem Votum entscheidet der Vorstand über die Höhe der Förderung.

Bewerbungen sind möglich um Lesungen und Arbeitsbeihilfen. Wer sich erfolgreich beworben hat, wird ins Autorenverzeichnis des Förderkreises aufgenommen. Dieses Verzeichnis steht unter anderem Veranstaltern von Autorenlesungen für die Auswahl von Autorinnen und Autoren zur Verfügung.

Die Teilnahme an Werkstätten/Seminaren des Förderkreises ist ohne vorherige Bewerbung möglich.

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Arbeitsbeihilfen
Werkstätten und Seminare
Übersetzungen

Diese Informationen können Sie auch als Faltblatt im PDF-Format herunterladen.

Lesungen

Der Förderkreis bietet Autorinnen und Autoren durch Lesungen in Zusammenarbeit mit zahlreichen Veranstaltern in Baden-Württemberg ein Podium, sich der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Autorinnen und Autoren erhalten ein Honorar von 300 Euro sowie die Fahrtkosten. Veranstalter, die an einer Kooperation interessiert sind, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle.

Gefördert werden Autorinnen und Autoren, die in unser Autorenverzeichnis aufgenommen sind, weil sie bereits ein Stipendium erhalten haben. Autoren, die noch nicht im Verzeichnis stehen, können sich bewerben:

  • Förderungsantrag (bitte hier ausdrucken)
  • Arbeitsproben (ca. 10 Seiten) und eine Beschreibung des Projekts (Exposé).
    Hiervon bitte sechs Kopien, die keinerlei Hinweise auf den Autor/die Autorin enthalten dürfen, da die Juroren ohne Ansehen der Person zu ihrem Urteil kommen sollen
  • eine Liste der bisherigen Veröffentlichungen
  • ein tabellarischer Lebenslauf

Diese Unterlagen bitte unbedingt mit einem Begleitschreiben einreichen (keine Originale).

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Arbeitsbeihilfen

Arbeitsbeihilfen sollen es Autorinnen und Autoren erleichtern, an einem literarischen Projekte über einen längeren Zeitraum zu arbeiten. Gezahlt werden für maximal acht Monate 500 Euro im Monat.

Zur Bewerbung um Arbeitsstipendien sind folgende Unterlagen bei der Geschäftsstelle einzureichen:

  • Förderungsantrag (bitte hier ausdrucken)
  • Arbeitsproben aus dem Projekt, für das die Förderung beantragt wird (ca. 10 Seiten, 18.000 Zeichen) und eine Beschreibung des Projektes (Exposé).
    Hiervon bitte sechs Kopien, die keinerlei Hinweise auf den Autor/die Autorin enthalten dürfen, da die Juroren ohne Ansehen der Person zu ihrem Urteil kommen sollen
  • eine Liste der bisherigen Veröffentlichungen
  • ein tabellarischer Lebenslauf

Diese Unterlagen bitte unbedingt mit einem Begleitschreiben einreichen (keine Originale). Bewerbungsunterlagen können leider nicht zurückgesendet werden.

Der Mindestabstand zwischen zwei Förderungen beträgt zwei Jahre.

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Werkstätten und Seminare

Der Förderkreis bietet bis zu sieben Werkstätten und Seminare im Jahr an. Dazu gehören unter anderem Schreibwerkstätten sowie Rhetorik- und Lyrikseminare. Der Förderkreis erhebt eine Seminargebühr. Die genaue Gebührenstaffelung finden Sie unter „Seminare“.

Um an Werkstätten und Seminaren des Förderkreises teilnehmen zu können, müssen Autorinnen und Autoren sich nicht bei der Jury bewerben. Werkstätten und Seminare werden auf unserer Homepage und in der „feder“ des Verbandes Deutscher Schriftsteller (VS) Baden-Württemberg ausgeschrieben.

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Förderung von Übersetzungen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übersetzung von Werken baden-württembergischer Autorinnen und Autoren in andere Sprachen durch Übersetzungskostenzuschüsse gefördert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.