+++ Eine Antragstellung zur Lesungsförderung ist für 2024 leider nicht mehr möglich +++

Antragsberechtigt sind aktuelle und ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie diejenigen, die sich erfolgreich um die Aufnahme in die Autor:innenliste beworben haben. Die Antragstellung kann ab 2024 nur noch per Mail erfolgen – außer in begründeten Einzelfällen.

Eine Antragstellung von VeranstalterInnen ist ausgeschlossen.

Förderkreis deutscher Schriftsteller in Baden-Württemberg e.V.

Geschäftsstelle
Nicolai Köppel
Wartbergstraße 26
74076 Heilbronn

Telefon: 07131-2071019

Mail: info@schriftsteller-in-bawue.de

Sie möchten Lesungsförderung beantragen, sind aber nicht in der Autor:innenliste? Bitte senden Sie uns per Mail den Antrag auf Aufnahme in die Autor:innenliste und fügen Sie dem Antrag ein PDF mit einer Textprobe bei (ca. zehn Seiten, nicht zwingend anonymisiert, wenn möglich aus einer bereits erschienenen Publikation).

+++ BITTE BEACHTEN: wie alle Förderinstrumente des Förderkreises ist auch die Förderung von Lesungen AutorInnen vorbehalten, die ihren Erstwohnsitz zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung in Baden-Württemberg haben. AutorInnen, die diese Regelung bei der Antragstellung wissentlich missachten, müssen mit Rückforderungen in Höhe der gewährten Summen rechnen.

+++ Es können nur öffentliche Lesungen mit Durchführungsort in Baden-Württemberg gefördert werden.

+++ Die Auszahlung der zugestandenen Lesungsförderung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung per Einreichung des Abrechnungsbogens, den Sie bei Bewilligung der Förderung per Mail erhalten.

Eine Rechnungsstellung und/oder Berechnung von USt/MwSt ist bei Lesungsförderung ausgeschlossen, da die Mittel dazu nicht als Honorar, sondern als Förderung ausbezahlt werden.. Siehe hierzu auch: Ist mein Stipendium steuerfrei?

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